Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Instituts für Prozessarbeit Deutschland GmbH
I. Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Verhältnis zwischen Ihnen und dem Institut für Prozessarbeit Deutschland GmbH, Lotharstr. 132, 53115 Bonn. Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Durchführung von Veranstaltungen, die mit ihrem jeweiligen Themen- und Leistungsumfang auf der Webseite abgebildet sind. Zusätzlich können für einzelne Angebote besondere Bedingungen maßgeblich sein, über die wir Sie gesondert informieren.
II. Anmeldung und Vertragsabschluss
- Für alle Veranstaltungen ist eine Anmeldung erforderlich. Mit der Anmeldung werden diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) anerkannt. Die Teilnehmenden können sich online über die Webseite anmelden.
- Die Anmeldung für den Basis- bzw. Diplom-Lehrgang wird erst verbindlich, wenn Sie den im Handbuch enthaltenen Weiterbildungsvertrag ausgefüllt und unterschrieben an das Institut zurückgeschickt haben.
- Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie bei einem freien Platz in der gewünschten Veranstaltung bzw. Weiterbildung eine Anmeldebestätigung und Rechnung mit weiteren Informationen.
- Die Buchung eines Hotelzimmers sowie die Organisation der Reise zum Veranstaltungsort hin und zurück obliegt den Teilnehmenden selbst. Übernachtungs- und Reisekosten sind ebenfalls selbst zu tragen.
- Falls Sie aufgrund einer Behinderung Unterstützung für die Teilnahme an einem Seminar oder Weiterbildung benötigen, sprechen Sie uns gerne an.
- Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
III. Teilnahmegebühren
- Für die Teilnahme an unseren Veranstaltungen werden Gebühren erhoben, sofern eine Veranstaltung nicht ausdrücklich als „kostenfrei“ auf der Webseite beschrieben wird. Die Höhe der Gebühren sind dem Kursprogramm bzw. den jeweiligen Ankündigungen auf der Webseite zu entnehmen.
- Die in der Rechnung ausgewiesene Teilnahmegebühr ist unmittelbar nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung auf das in der Rechnung angegebene Konto fällig. Die Zahlung kann durch Nutzung der auf der Website angegebenen Zahlungsart erfolgen.
- Die Teilnahmegebühr umfasst die in der Information zu der jeweiligen Veranstaltung genannten Leistungen. Diese sind auf der Website einsehbar. Nicht umfasst sind Hotel- und Reisekosten, die von den Teilnehmenden selbst zu tragen sind.
- Die Teilnahmegebühren für die Jahres-Weiterbildung und für den Basis-Lehrgang enthalten neben den ausgewiesenen Veranstaltungen eine im jeweiligen Handbuch ausgewiesene Anzahl von individuellen Stunden (Mentoring, Prozessbegleitung, Einzelsupervision). Die Übertragung von Stunden auf einen späteren Zeitpunkt im Folgejahr des Basis-Lehrgangs oder auf einen Zeitpunkt nach der Jahres-Weiterbildung ist mit zusätzlichen Kosten verbunden.
- Die Teilnahmegebühr im Basis-Lehrgang ist in jährlichen Raten, jeweils zu Beginn des Weiterbildungsjahres zu zahlen. Im ersten Jahr ist bei Anmeldung eine Zahlung von 660 € fällig, der Restbetrag vor Beginn des ersten Moduls.
- Für die Teilnahme an der Jahres-Weiterbildung ist bei Anmeldung eine Zahlung von 660 € fällig, der Restbetrag vor Beginn des ersten Moduls.
- Bei Zahlungen aus dem Ausland können Gebühren anfallen, die vollständig zu Lasten der Teilnehmenden sind.
- Für Firmenkunden gelten besondere Bedingungen.
IV. Reduktionen und Ratenzahlungen
- Für einzelne Veranstaltungen gibt es eine Frühbuchergebühr. Bitte prüfen Sie diese Möglichkeit auf unserer Webseite bei der gewünschten Veranstaltung.
- Die Jahres-Weiterbildung kann in monatlichen Raten bezahlt werden. Die erste Zahlung ist bei Anmeldung fällig. Die weiteren Raten entnehmen Sie bitte der Aufstellung auf der Rechnung und ist jeweils bis zum 3. des Monats fällig. Richten Sie am besten einen Dauerauftrag ein.
- Es gibt zwei Preise: Standardpreis und reduzierter Preis, die Sie entsprechend Ihrer Situation auswählen können.
- Das Institut für Prozessarbeit Deutschland erkennt die gesellschaftlichen Unterschiede verschiedener Lebenssituationen an. Wir bieten daher im Rahmen unserer Möglichkeiten für Privatpersonen eine reduzierte Teilnahmegebühr für die Jahres-Weiterbildung und den Basis-Lehrgang an. Infos hierfür finden Sie im jeweiligen Handbuch.
- Bei Zusage einer Förderung durch Bildungsscheck, Bildungsgutschein, Bildungsprämie o.ä. erhalten Sie eine Rechnung in der sowohl der Eigenanteil als auch der Förderanteil separat ausgewiesen sind. Falls wider Erwarten die Zahlung durch den Anbieter der Förderung ausbleibt, sind diese Gebühren nachzuzahlen.
- Nach individueller Absprache besteht die Möglichkeit den Basis-Lehrgang bzw. die Jahres-Weiterbildung in vierteljährlichen Raten zu bezahlen.
V. Durchführung
- Die Durchführung einer Veranstaltung ist an eine notwendige Mindestteilnehmendenzahl gebunden. Liegen nicht genügend Anmeldungen vor, kann eine Veranstaltung abgesagt werden. Bereits entrichtete Gebühren werden Ihnen umgehend erstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht. Das Institut für Prozessarbeit Deutschland übernimmt keine Haftung für eventuell entstandene Übernachtungs- oder Anreisekosten für die Veranstaltung, die nicht mehr storniert werden können.
- Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch einen bestimmten Referenten durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn eine Veranstaltung mit dem Namen eines Referenten angekündigt wurde.
- Für die Methodik und Didaktik der Veranstaltung sind die jeweiligen Referent*innen der im Programm ausgewiesenen Themen selbst zuständig und insoweit frei in ihrer Gestaltung.
- Das Institut für Prozessarbeit Deutschland kann aus sachlichem Grund Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.
- Muss ein Modul aus den Jahres-Weiterbildungen oder dem Basis-Lehrgang ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung eines Referenten), wird es nachgeholt.
- Präsenz-Veranstaltungen können, sofern ein Gesundheitsrisiko für die Teilnehmenden und/oder für das Leitungsteam besteht, in eine online-Veranstaltung umgewandelt werden.
- Bei Änderungen im Aufbau, im Ablauf und der Kosten für den Basis-Lehrgang erhalten Sie eine neue Version des Handbuchs. Für bereits registrierte Teilnehmer*innen gilt eine Übergangsregelung. Über alle Änderungen werden Sie schriftlich informiert.
VI. Rücktritt und Kündigung
- Bei einem schriftlichen Rücktritt bis 3 Wochen vor Beginn eines einzelnen Seminars behalten wir lediglich eine pauschale Aufwandsentschädigung von 30 € ein. Bei einem Rücktritt von einer Veranstaltung zwischen 3 und 1 Woche vor Beginn, fallen 50% der Veranstaltungsgebühren an; bei einem späteren Rücktritt sind die Teilnehmenden zur Zahlung der vollen Gebühr verpflichtet.
- Ein Rücktritt von der Jahres-Weiterbildung und vom Basis-Lehrgang kann nur schriftlich und innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsabschluss erfolgen und sofern die Weiterbildung noch nicht begonnen hat. In diesem Fall werden die bereits bezahlten Gebühren abzüglich der Einschreibegebühr rückerstattet.
- Maßgebend ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Institut. Der Rücktritt kann per E-Mail oder Post erfolgen.
- Ein Rücktritt während der laufenden Jahres-Weiterbildung ist nicht möglich. Die gesamten Kurskosten werden in Rechnung gestellt.
- Ein Ausstieg aus dem Basis-Lehrgang ist jeweils zum Ende eines Weiterbildungsjahres möglich. Wichtig: Das Weiterbildungsjahr des Instituts ist mit dem Kalenderjahr nicht identisch. Die Kündigung muss zwei Monate vor Ende des letzten Moduls des Weiterbildungsjahres schriftlich bei der Geschäftsstelle des Instituts für Prozessarbeit Deutschland eingehen. Der Austritt aus dem Basis-Lehrgang sollte mit der Mentor*in besprochen und reflektiert werden. In besonderen Fällen sind individuelle Lösungen nach Absprache möglich.
- Die Nichtinanspruchnahme einzelner Module in der Jahres-Weiterbildung oder im Basis-Lehrgang oder das Versäumnis, Termine für die festgelegte Anzahl von Einzelstunden zu buchen, berechtigt nicht zu einer Ermäßigung der Gebühren. Versäumte Module oder Einzelstunden können separat nachgebucht werden. Es fallen hierfür die auf der Webseite ausgeschriebenen Gebühren der entsprechenden Veranstaltung an.
- Im Falle einer Gebührenänderung für das Folgejahr im Basis-Lehrgang besteht ein Sonderkündigungsrecht.
VII. Fehlzeiten und Unterbrechung
- Bei Fehlstunden innerhalb der Jahres-Weiterbildung oder des Basis-Lehrgangs liegt es in der Verantwortung der Teilnehmer*innen vermittelte Inhalte und praktische Übungen eigenständig nachzuarbeiten und sich in der Peergruppe auszutauschen, sowie im Einzelfall mit der Mentor*in eine zusätzliche Stunde für diesen Zweck zu vereinbaren. Hierfür fallen zusätzliche Kosten an. Fehlstunden dürfen nicht mehr als 10 % der Seminarstunden betragen.
- Die Abwesenheit während eines kompletten Moduls muss im Vorfeld mit der Mentor*in bzw. der Seminarleitung abgesprochen werden. Das Nachholen der Lerninhalte wird individuell geklärt. Es fallen zusätzliche Kosten an.
- Im Falle einer längerfristigen Erkrankung, schwerwiegende Veränderungen der persönlichen Situation oder andere Umstände, die außerhalb der Kontrolle der Teilnehmer*in liegen, wird gemeinsam mit der Mentor*in eine bestmögliche Lösung gesucht.
- Die Unterbrechung des Basis-Lehrgangs (höchstens für ein Jahr) erfolgt in persönlicher Absprache mit der Mentor*in. Es können Gebühren anfallen. Die Kosten für die bisher besuchten Weiterbildungsmodule müssen beglichen sein. Es wird angeraten weiterhin regelmäßig Mentor- und Prozessbegleitungs-Stunden zur Unterstützung des persönlichen Prozesses zu nutzen. Die Mindestzahl von Stunden wird mit der Mentor*in bzw. Prozessbegleitung abgesprochen.
VIII. Datenschutz
- Mit Anmeldung zu einer Veranstaltung oder Weiterbildung stimmen Sie der Verwendung Ihrer Adressdetails im Rahmen der jeweiligen Veranstaltung/Weiterbildung zu. Zusätzlich versenden wir in lockerer Folge weitere Informationen zu zukünftigen Angeboten sowie Neuigkeiten des Instituts für Prozessarbeit Deutschland. Eine weitere Verwendung Ihrer persönlichen Daten schließen wir aus. Sie können sich selbstverständlich jederzeit
von unserer Adressdatei streichen lassen. - Ihre vertraulichen Daten, mit allen für den Basis-Lehrlehrgang bzw. der Jahres-Weiterbildung relevanten Dokumenten, werden in der Geschäftsstelle nach der in Deutschland gültigen Datenschutzverordnung aufbewahrt und können dort von den Teilnehmer*innen auf Verlangen jeder Zeit eingesehen werden.
- TeilnehmerInnen, die den Basis- bzw. Diplom-Lehrgang abgeschlossen haben, können sich auf unserer Internetseite www.institut-prozessarbeit.de registrieren lassen.
IX. Verantwortung
- Prozessarbeit dient der fachlichen und persönlichen Weiterentwicklung. Sie sind verantwortlich für Ihr eigenes Wohlergehen. Die Seminare und Weiterbildungen bieten keinen Ersatz für eventuell notwendige medizinische und/oder therapeutische Betreuung der Teilnehmenden. Die Teilnahme an den Veranstaltungen erfolgt in Eigenverantwortung der TeilnehmerInnen und ein verantwortungsvoller und respektvoller Umgang mit anderen Teilnehmer*innen wird vorausgesetzt. Im Konfliktfall können Sie die Seminarleiter*innen gerne ansprechen.
- Die Teilnehmenden unterliegen für alle Seminare und Weiterbildungen der Schweigepflicht über alle personenbezogenen Informationen und Erfahrungen anderer Teilnehmenden.
- Unzufriedenheiten, Kritik oder Konflikte, die im Zusammenhang mit dem Basis-Lehrgang oder der Jahres-Weiterbildung auftreten, werden in der Prozessarbeit als nach Bewusstsein strebende Phänomene betrachtet, die es aus einer Haltung der tiefen Demokratie zu erforschen und zu entfalten gilt.
Auf diesem Hintergrund gilt es, störende Erfahrungen direkt in der Peergruppe, mit der Mentor*in oder der Seminarleitung aufzugreifen. Sollte keine hinreichende Klärung möglich sein oder Unterstützung benötig werden, kann die vom Institut unabhängige Ethikkommission miteinbezogen werden.
X. Haftung
- Die Teilnehmenden sind für selbst verursachte Schäden verantwortlich. Sie stellen die Seminarleitung von allen Haftungsansprüchen frei, soweit Schäden nicht von der Seminarleitung selbst oder deren Beauftragten grobfahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden. Für Schäden, die durch andere Kursteilnehmer*innen verursacht werden, haftet die Seminarleitung nicht, es sei denn eine Seminarleiter*in oder Beauftragte*r hat vorsätzlich und / oder grob fahrlässig nachweislich seine allgemein gebotene Aufsichtspflicht verletzt.
- In Fällen höherer Gewalt, die das Institut für Prozessarbeit Deutschland nicht zu vertreten hat, ist es für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Vertragserfüllung befreit. In diesen Fällen ist das Institut für Prozessarbeit Deutschland nicht zum Schadenersatz, insbesondere nicht zum Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie von Arbeitsausfall verpflichtet. Das Institut für Prozessarbeit Deutschland wird im Falle höherer Gewalt die Teilnehmenden unverzüglich von dem Eintritt der Verhinderung unterrichten und die Teilnahmegebühr bei Ausfall der Veranstaltung unmittelbar erstatten. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
XI. Urheberschutz
Die Gebühren unserer veranstaltungen enthalten Unterrichtsmaterialien, die ausschließlich den Seminarteilnehmenden dienen. Sie sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht vervielfältigt oder weitergegeben werden.
XII. Anwendungsbereiche
Die Lehrinhalte der Weiterbildungen und Seminare dürfen nur im Rahmen des eigenen Ausbildungsstandes und unter Berücksichtigung der rechtlichen Grundlagen des jeweiligen Landes der beruflichen Ausübung angewendet werden. Wir weisen darauf hin, dass Psychotherapie in der Bundesrepublik Deutschland derzeit nur von psychologischen Psychotherapeut*innen, Ärzt*innen und Heilpraktiker*innen ausgeübt werden darf.
XIII. Anerkennung
- Die erfolgreich abgeschlossene Jahres-Weiterbildung berechtigt zum Führen des Titels „Prozessbegleitung in Konflikt- und Gruppenarbeit bzw. Prozessbegleitung für Einzelarbeit
- Der erfolgreich abgeschlossene Basis-Lehrgang berechtigt zum Führen des Titels „Prozessorientierte Beratung und Gruppenfacilitation“.
- Die rechtlichen Voraussetzungen für die Anwendung von Prozessorientierter Beratung bzw. Prozessbegleitung im eigenen Berufsfeld sind individuell abzuklären.
- Für die Bezeichnung „prozessorientierte Psychotherapie nach Arnold Mindell“ oder „Prozessarbeit nach Arnold Mindell“ bedarf es des Diplomabschlusses (siehe Diplom-Lehrgang).
- Für die Anwendung von Prozessarbeit nach Arnold Mindell auf dem Gebiet der Psychotherapie bedarf es zusätzlich mindestens einer Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde (HPG). Im Rahmen der deutschen Psychotherapierichtlinien bedarf es zusätzlich eines Abschlusses als ärztliche(r) oder psychologische(r) Psychotherapeut*in um den Titel „Prozessorientierte(r) Psychotherapeut*in“ zu führen.
- Der weiterführende Diplom-Lehrgang zur Prozessorientierten Facilitator*in bzw. Psychotherapeut*in nach Arnold Mindell wird von der internationalen Dachorganisation IAPOP – International Association of Process Oriented Psychology anerkannt und berechtigt zur Registrierung auf der Webseite iapop.com. Der Abschluss dieser hochqualifizierten Ausbildung verleiht jedoch kein Diplom im Sinne eines akademischen Grades.
XIV. Nebenabreden
Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
XV. Schlussbestimmungen
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieser “Allgemeinen Geschäftsbedingungen” ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Klauseln hiervon unberührt.
Institut für Prozessarbeit Deutschland GmbH
Lotharstr. 132
53115 Bonn
(Gültig ab 01.10.2023)