Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Instituts für Prozessarbeit Deutschland GmbH
I. Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Verhältnis zwischen Ihnen und dem Institut für Prozessarbeit Deutschland GmbH, Lotharstr. 132, 53115 Bonn. Zusätzlich können für einzelne Angebote besondere Bedingungen maßgeblich sein, über die wir Sie gesondert informieren.
II. Anmeldung und Vertragsabschluss
- Für alle Veranstaltungen ist eine Anmeldung erforderlich. Mit der Anmeldung werden diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) anerkannt. Die Teilnehmenden können sich persönlich, schriftlich oder per E-Mail anmelden.
- Ihre Anmeldung für Veranstaltungen stellt ein verbindliches Angebot an das Institut für Prozessarbeit Deutschland zum Abschluss eines Vertrages dar. Die Anmeldung für den Basis- bzw. Diplom-Lehrgang wird erst verbindlich, wenn Sie die weiteren Ihnen im Anschluss an die Anmeldung zugesandten Unterlagen ausgefüllt und unterzeichnet an das Institut für Prozessarbeit Deutschland zurückgesendet haben.
- Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie bei einem freien Platz in der gewünschten Veranstaltung eine Anmeldebestätigung und Rechnung mit weiteren Informationen.
- Falls Sie aufgrund einer Behinderung Unterstützung für die Teilnahme an einem Seminar oder Weiterbildung benötigen, sprechen Sie uns gerne an.
- Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
III. Teilnahmegebühren
- Für die Teilnahme an den Veranstaltungen werden Gebühren erhoben. Die Höhe der Gebühren sind dem Kursprogramm bzw. den jeweiligen Ankündigungen der einzelnen Veranstaltungen zu entnehmen.
- Bitte zahlen Sie nach Erhalt der Anmeldebestätigung und Rechnung die ausgewiesene Anmeldegebühr bzw. die gesamte Gebühr auf das angegebene Konto.
- Die verbleibenden Kursgebühren sind spätestens drei Wochen vor der Veranstaltung bzw. Jahres-Weiterbildung fällig. Alternativ kann die Jahres-Weiterbildung in zwei Teilbeträgen bezahlt werden. Die erste Zahlung ist bis 3 Wochen vor Beginn der Jahres-Weiterbildung, die zweite Zahlung drei Wochen vor dem Beginn von Modul III fällig.
- Bei einer Anmeldung von weniger als drei Wochen vor der Veranstaltung ist vollständige Seminargebühr sofort fällig und zahlbar.
- Eine Zahlung ist zurzeit nur per Überweisung an das Institut für Prozessarbeit Deutschland möglich.
- Bei Zahlungen aus dem Ausland können Sie auch unser Paypal-Konto nutzen. Die Gebühren für den Transfer gehen vollständig zu Lasten der Teilnehmenden.
IV. Reduktionen
- Unter folgenden Bedingungen gewähren eine Reduktion:
Jahres-Weiterbildungen:
Bei verbindlicher Anmeldung inklusiver Überweisung der Gesamtsumme bis 12 Wochen vor Beginn der Jahres-Weiterbildung erhalten Sie eine Reduktion (Frühbucherrabatt, siehe Termine).
Wochenend- und Kompaktseminare:
Bei verbindlicher Anmeldung inklusiver vollständiger Überweisung der Seminargebühr bis 8 Wochen vor Beginn des Seminars gewähren wir eine Reduktion (Frühbucherrabatt, siehe Termine). - Für alle Veranstaltungen steht eine begrenzte Anzahl von ermäßigten Plätzen zur Verfügung. Bitte sprechen Sie uns an.
V. Durchführung
- Die Durchführung einer Veranstaltung ist an eine notwendige Mindestteilnehmendenzahl gebunden. Liegen nicht genügend Anmeldungen vor, kann eine Veranstaltung abgesagt werden. Bereits entrichtete Gebühren werden Ihnen umgehend erstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht. Das Institut für Prozessarbeit Deutschland übernimmt keine Haftung für eventuell entstandene Übernachtungs- oder Anreisekosten für die Veranstaltung, die nicht mehr storniert werden können.
- Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch einen bestimmten Referenten durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn eine Veranstaltung mit dem Namen eines Referenten angekündigt wurde.
- Das Institut für Prozessarbeit Deutschland kann aus sachlichem Grund Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.
- Muss ein Modul aus den Jahres-Weiterbildungen ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung eines Referenten), wird es nachgeholt.
- Präsenz-Veranstaltungen können, sofern ein Gesundheitsrisiko für die Teilnehmenden und/oder für das Leitungsteam besteht, in eine online-Veranstaltung umgewadelt werden.
VI. Rücktritt
- Bei einem schriftlichen Rücktritt bis 3 Wochen vor Beginn eines Seminars behalten wir lediglich eine pauschale Aufwandsentschädigung von 50 €, bis 3 Wochen vor der der Jahres-Weiterbildungen eine pauschale Aufwandsentschädigung von 100 € ein. Hinsichtlich eines späteren Rücktritts sind die Teilnehmenden zur Zahlung der vollen Gebühr verpflichtet.
- Maßgebend ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Institut für Prozessarbeit.
- Ein Rücktritt während der laufenden Jahres-Weiterbildung ist nicht möglich. Die gesamten Kurskosten werden in Rechnung gestellt.
- Die Nichtinanspruchnahme einzelner Module berechtigt nicht zu einer Ermäßigung der Gebühren.
- Für die Basis- und Diplom-Lehrgänge gelten besondere Bedingungen, die Sie mit den Lehrgangsunterlagen erhalten.
VII. Datenschutz
- Mit Anmeldung zu einer Veranstaltung stimmen Sie der Verwendung Ihrer Adressdetails im Rahmen der jeweiligen Veranstaltung zu. Zusätzlich versenden wir in lockerer Folge weitere Informationen zu zukünftigen Angeboten sowie Neuigkeiten des Instituts für Prozessarbeit Deutschland. Eine weitere Verwendung Ihrer persönlichen Daten schließen wir aus. Sie können sich selbstverständlich jederzeit von unserer Adressdatei streichen lassen.
- TeilnehmerInnen, die den Basis- bzw. Diplom-Lehrgang abgeschlossen haben, können sich auf unserer Internetseite registrieren lassen.
VIII. Verantwortung
- Prozessarbeit dient der fachlichen und persönlichen Weiterentwicklung. Sie sind verantwortlich für Ihr eigenes Wohlergehen. Die Seminare und Weiterbildungen bieten keinen Ersatz für eventuell notwendige medizinische und/oder therapeutische Betreuung der Teilnehmenden. Die Teilnahme an den Veranstaltungen erfolgt in Eigenverantwortung der TeilnehmerInnen und ein verantwortungsvoller und respektvoller Umgang mit anderen TeilnehmerInnen wird vorausgesetzt. Im Konfliktfall können Sie die SeminarleiterInnen gerne ansprechen.
- Die TeilnehmerInnen unterliegen für alle Seminare und Weiterbildungen der Schweigepflicht über alle personenbezogenen Informationen und Erfahrungen anderer TeilnehmerInnen.
IX. Haftung
- Die TeilnehmerInnen sind für selbst verursachte Schäden verantwortlich. Sie stellen die Seminarleitung von allen Haftungsansprüchen frei, soweit Schäden nicht von der Seminarleitung selbst oder deren Beauftragten grobfahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden. Für Schäden, die durch andere KursteilnehmerInnen verursacht werden, haftet die Seminarleitung nicht, es sei denn eine Seminarleiterin oder Beauftragte hat vorsätzlich und / oder grob fahrlässig nachweislich seine allgemein gebotene Aufsichtspflicht verletzt.
- In Fällen höherer Gewalt, die das Institut für Prozessarbeit Deutschland nicht zu vertreten hat, ist es für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Vertragserfüllung befreit. In diesen Fällen ist das Institut für Prozessarbeit Deutschland nicht zum Schadenersatz, insbesondere nicht zum Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie von Arbeitsausfall verpflichtet. Das Institut für Prozessarbeit Deutschland wird im Falle höherer Gewalt die Teilnehmenden unverzüglich von dem Eintritt der Verhinderung unterrichten und die Teilnahmegebühr bei Ausfall der Veranstaltung unmittelbar erstatten. Weitere Ansprüche bestehen nicht
X. Urheberschutz
Die Weiterbildungsgebühren enthalten Unterrichtsmaterialien, die ausschließlich den SeminarteilnehmerInnen dienen. Sie sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht vervielfältigt oder weitergegeben werden.
XI. Anwendungsbereiche
Die Lehrinhalte der Weiterbildungen und Seminare dürfen nur im Rahmen des eigenen Ausbildungsstandes und unter Berücksichtigung der rechtlichen Grundlagen des jeweiligen Landes der beruflichen Ausübung angewendet werden. Wir weisen darauf hin, dass Psychotherapie in der Bundesrepublik Deutschland derzeit nur von psychologischen PsychotherapeutInnen, ÄrztInnen und HeilpraktikerInnen ausgeübt werden darf.
XII. Anerkennung
Der Diplom-Lehrgang zum Prozessorientierten Facilitator wird von der internationalen Dachorganisation IAPOP – International Association of Process Oriented Psychology anerkannt und berechtigt zur Registrierung auf der Webseite www.iapop.com. Der Abschluss dieser hochqualifizierten Ausbildung verleiht jedoch kein Diplom im Sinne eines akademischen Grades.
XIII. Nebenabreden
Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
XIV. Schlussbestimmungen
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser “Allgemeinen Geschäftsbedingungen” (AGB) ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Klauseln hiervon unberührt.
Institut für Prozessarbeit Deutschland GmbH
Lotharstr. 132
53115 Bonn
(Gültig ab 01.08.2020)