Sie interessieren sich für unsere Seminare, Jahres-Weiterbildungen oder den Basis-Lehrgang in Prozessarbeit nach Arnold Mindell und benötigen eine finanzielle Förderung?
Fördermöglichkeiten für Fortbildungen in Prozessarbeit
Es existieren verschiedene Förderprogramme für Menschen in Ausbildung, in Beschäftigung, ohne Beschäftigung, in Selbstständigkeit oder in der Existenzgründung und auch für Menschen, die ehrenamtlich in einem Verein arbeiten.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Suche nach der geeigneten Förderung durch den Bund oder Ihr Bundesland. Denken Sie auch daran, dass Ihr*e Arbeitergeber*in daran interessiert ist, dass Sie sich weiter qualifizieren, und Sie dabei möglicherweise unterstützt.
Eine Förderung zur Teilnahme an unseren 3- oder 5-tägigen Fortbildungen erhalten Sie unter bestimmten Umständen durch die folgende Förderprogramme:
- Bildungsscheck (NRW): Ein Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen für Beschäftigte, Selbständige oder Berufsrückkehrende, das aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung unterstützt. Es werden 50 Prozent der Seminarkosten bis zu 500,- EUR übernommen.
Finanzielle Förderung zur Teilnahme an unseren Jahres-Weiterbildungen in Prozessarbeit und Weltarbeit
Der Sozialfond der Europäischen Union bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Qualifikationen durch Weiterbildungen zu vertiefen und Ihre Chance auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Hierfür können Sie über die ESF-Förderprogramme des Bundes oder der Bundesländer einen Antrag stellen. Einen Überblick über die Bundesprogramme finden Sie auf der folgenden Webseite. Die Fördermöglichkeiten sind abhängig von Ihrer Lebenssituation und Ihrem Wohnort (Bundesland): http://www.foerderdatenbank.de/
„Es gibt nur eins, was auf Dauer teurer ist als Bildung, keine Bildung“
(John F. Kennedy)
Weitere Fördermöglichkeiten für unsere Fortbildungen in Prozessarbeit und Worldwork
Für Teilnehmer*innen mit Wohnsitz in einem Land mit abweichender ökonomischer Situation bieten wir besondere Konditionen. Diese gelten für alle Veranstaltungen und auch für den Basis-Lehrgang in Prozessarbeit nach Arnold Mindell an. Bitte sprechen Sie uns an.
Fortbildungskosten steuerlich absetzen
Als Arbeitnehmer*in und Selbstständige können Sie die Ausgaben für ihre Fort- oder Weiterbildung als Werbungskosten absetzen. Eine detaillierte Auflistung der Werbungskosten lohnt sich ab 1000 EUR, da das Finanzamt automatisch eine Pauschale berücksichtigt. Weitere Infos finden Sie auch hier.
Vereinbaren Sie gerne einen Termin für ein kostenfreies Beratungsgespräch.